Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination

Die Baustellenverordnung (BaustellV) überträgt dem Bauherrn die Verpflichtung zur Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen.

Wir übernehmen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren die gesetzlichen Pflichten zur Umsetzung auf der Baustelle. In der Planung werden von uns die Arbeiten bei den zuständigen Stellen angekündigt, SiGe- Pläne, Baustellenordnungen und SiGe- Unterlagen erstellt. In der Ausführung werden Einweisungen und regelmäßige SiGe- Begehungen zur Koordination der Arbeiten durchgeführt.

Nach Fertigstellung des Bauwerks erhält der Bauherr die Unterlagen mit den Merkmalen des Bauwerks für die si­chere Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.

  • Beratung zu Arbeits-, Sicherheit- und Gesundheitsschutz
  • Beratung zu besonders gefährlichen Arbeiten und Gefahrstoffen
  • SiGe-Unterlage für spätere Arbeiten
  • Vorankündigung
  • SiGe-Plan
  • Baustellenordnung
  • SiGe-Begehungen